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Kleinunternehmer in der Umsatzsteuer ab 2025

Das Steuerrecht trägt der besonderen Rolle der Kleinunternehmer Rechnung, indem es für sie gewisse Sonderregelungen vorsieht. Eine bedeutende Rolle spielt die Kleinunternehmerbefreiung im Umsatzsteuergesetz.

ViDA – Europäische Digitalisierung der Umsatzsteuer

ViDA (VAT (Value Added Tax) in the Digital Age) ist eine Initiative der EU-Kommission, die darauf abzielt, das Umsatzsteuersystem in der EU zu modernisieren und an die Anforderungen der digitalen Wirtschaft anzupassen.

Steuerlichen Anerkennung von rückwirkenden Rechtsgeschäften

Rückwirkende Rechtsgeschäfte werden im Steuerrecht nur unter speziellen Voraussetzungen anerkannt. Dies gilt auch für Vereinbarungen, die zunächst schwebend unwirksam abgeschlossen und nachträglich rückwirkend genehmigt werden.

Neuer Kollektivvertrag für Hotellerie und Gastronomie

Der neue Kollektivvertrag für Hotellerie und Gastronomie gilt erstmals einheitlich für alle Arbeitnehmergruppen, also für Arbeiter, Angestellte, Lehrlinge und Praktikanten. Die Änderungen gelten seit 1.11.2024, wobei einige Bestimmungen erst ab 1.5.2025 in Kraft treten.

Instandhaltungsrücklage vom Kaufpreis der Immobilie abziehen?

Eigentümer von Eigentumswohnungen müssen eine Instandhaltungsrücklage bilden. Beim Verkauf einer Eigentumswohnung ist dann darauf zu achten, dass die genaue Höhe dieser Instandhaltungsrücklage bekannt ist, da sie aus steuerlicher Sicht nicht zum Kaufpreis zählt und daher nicht der Immobilienertragsteuer unterliegt.

Umwandlung eines Vereins in eine Genossenschaft

Das Genossenschaftsrechts-Änderungsgesetz 2024 (GenRÄG 2024) ermöglicht Vereinen seit 1.1.2025 die identitätswahrende Umwandlung in eine Genossenschaft. Damit bleibt der Rechtsträger erhalten, er wechselt nur das rechtliche Kleid.

Negative Kapitaleinkünfte im außerbetrieblichen Bereich weder ausgleichs- noch vortragsfähig

Verluste aus privaten Investitionen, wie den Verkauf von Aktien, können nicht mit anderen Einkünften, etwa aus selbständiger oder nichtselbständiger Arbeit, verrechnet werden. Negative Kapitaleinkünfte im außerbetrieblichen Bereich sind somit weder ausgleich- noch vortragsfähig. Das hat das Bundesfinanzgericht (BFG) in einer aktuellen Entscheidung klargestellt.

Umsatzsteuer bei Veräußerung einer Patientenkartei

Das Bundesfinanzgericht bestätigte, dass die Veräußerung einer Patientenkartei an den Ordinationsnachfolger umsatzsteuerpflichtig ist.

Photovoltaikanlagen einer Körperschaft öffentlichen Rechts

Das Bundesfinanzgericht (BFG) hatte in einem Verfahren zu entscheiden, ob der Betrieb von Photovoltaikanlagen ein Betrieb gewerblicher Art (BgA) einer Körperschaft öffentlichen Rechts (KöR) sein kann.

Änderungen durch das Progressionsabgeltungsgesetz 2025

Im Zuge des Progressionsabgeltungsgesetzes 2025 werden eine Inflationsanpassung vorgenommen sowie Maßnahmen gesetzt, die zur steuerlichen Entlastung führen sollen. Die Maßnahmen sind erstmalig bei der Veranlagung 2025 anwendbar.

Freezing von Bankkonten

Nun ist auch die vorläufige und zeitlich beschränkte Sicherung von Geldtransaktionen bei Banken und Kreditinstituten in Bezug auf Scheinunternehmen möglich. Weiters wurde eine neue Finanzordnungswidrigkeit eingeführt, die bereits Vorbereitungshandlungen unter Strafe stellt.

Ein neuer Paragraf im Sozialbetrugsbekämpfungsgesetz dient der vorläufigen Sicherung von Geldtransaktionen bei Banken und Kreditinstituten und soll inkriminierte Gelder dem Zugriff von Scheinunternehmen entziehen. Mit dieser Regelung wird der Behörde die Möglichkeit gegeben, Banken mittels Bescheid zu verpflichten, Geldtransaktionen kurzfristig nicht abzuwickeln („Freezing“), damit die Behörde erforderliche Ermittlungen und Sicherungsmaßnahmen im gerichtlichen oder abgabenrechtlichen Verfahren durchführen kann. Geldabflüsse von festgestellten Konten von ermittelten Scheinunternehmen oder von Konten, deren Vermögen von ermittelten Scheinunternehmen stammt, sollen damit für den Geltungszeitraum des Bescheides wirksam unterbunden werden.
Das Amt für Betrugsbekämpfung kann bestimmte Beträge vom „Freezing“ ausnehmen, wenn Anhaltspunkte für durch Arbeitnehmer erbrachte Arbeitsleistungen vorliegen. Damit soll die Zahlung von Löhnen an Arbeitnehmer oder Zuschlägen nach dem BUAG ermöglicht werden, ohne dass Banken und Kreditinstitute Adressaten oder Zweck der Zahlung überprüfen müssen.

Finanzordnungswidrigkeit betreffend Vorbereitungshandlungen

Im Finanzstrafbereich sind Vorbereitungshandlungen (z.B. das Erfassen von privaten Belegen in der betrieblichen Buchhaltung) noch nicht strafbar, sondern erst die Ausführungshandlungen (z.B. Übermittlung der Steuererklärung mit den falschen Daten).
Mit der neu eingeführten Finanzordnungswidrigkeit werden aber auch schon bestimmte vorbereitende Handlungen unter Strafe gestellt: wer demnach mit dem Vorsatz, einen Geschäftsvorgang vorzutäuschen oder dessen wahren Gehalt zu verschleiern, für abgaben- oder monopolrechtlich zu führende Bücher oder Aufzeichnungen Belege verfälscht, falsche oder unrichtige Belege herstellt oder verfälschte, falsche oder unrichtige Belege verwendet, ist mit einer Geldstrafe bis zu € 100.000 zu belangen. Wird aufgrund einer Belegfälschung ein Finanzstrafverfahren eingeleitet, können durch einen Sicherstellungsauftrag die zu erwartenden Geldstrafen rasch gesichert werden.

Falsche und unrichtige Belege

Unter den betroffenen Belegen sind jene zu verstehen, welche einen Geschäftsvorgang vortäuschen oder dessen wahren Gehalt verschleiern sollen. Einen echten Beleg verfälscht, wer dessen Inhalt unbefugt abändert und zugleich den Anschein erweckt, als stamme sein jetziger Inhalt vom Aussteller. Ein Beleg ist falsch, wenn scheinbarer und wirklicher Aussteller nicht identisch sind. Ein Beleg ist unrichtig, wenn eine inhaltlich unrichtige Tatsache als richtig dargestellt wird („Lugurkunde“). Unter den Begriff „verwendet“ fällt auch das Aushändigen oder Überlassen solcher Belege an dritte Personen. Von der neuen Regelung sind alle Personen, die im Zusammenhang mit solchen Belegen vorsätzlich zusammenwirken, betroffen, nicht nur die jeweiligen Aussteller eines Belegs.

Tipp
Um sich vor sogenannten Scheinunternehmen zu schützen, sollten vor Auftragsvergabe und bei Zahlungen an Lieferanten und Subfirmen stets die vom Finanzministerium geführte Liste der Scheinunternehmen, die UID-Nummer, der Firmenbuchstand und die HFU-Liste kontrolliert und dokumentiert bzw. schriftliche Angebote verlangt werden. Während der Auftragsabwicklung ist die Dokumentation der Grundaufzeichnungen (z.B. der Arbeitsaufzeichnungen und Lieferscheine) erforderlich.