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Antrag auf Verlängerung der Spendenbegünstigung für Vereine

Für die Spendenbegünstigung von Vereinen sind formelle Voraussetzungen zu erfüllen, insbesondere ist eine bereits bestehende Spendenbegünstigung jährlich zu verlängern.

Abgrenzung zwischen gewillkürtem und notwendigem Privatvermögen

Grundstücke können durch Aufnahme in die Bilanz in das gewillkürte Betriebsvermögen aufgenommen werden, wenn dies dem Betrieb förderlich ist.

Keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Fristversäumnis durch Urlaub

Ein Urlaub entbindet nicht von der Pflicht, für eine ordnungsgemäße Vertretung und eine Fristenkontrolle zu sorgen.

Keine Umsatzsteuerpflicht bei Ausbildungskostenrückersatz?

Wird ein Dienstverhältnis durch den Arbeitnehmer beendet, so kann er zur Leistung eines Ausbildungskostenrückersatzes verpflichtet werden. Dieser Kostenrückersatz muss nicht mehr umsatzsteuerpflichtig behandelt werden.

Feiertagsarbeitsentgelt und Zuschläge

Wird ein Arbeitnehmer trotz Feiertagsruhe beschäftigt, hat er zusätzlich Anspruch auf ein Feiertagsarbeitsentgelt. Das Bundesfinanzgericht BFG stellte nun klar, dass ein derartiges Feiertagsarbeitsentgelt nicht steuerfrei abgerechnet werden kann, soweit es keinen darüber hinausgehenden Zuschlag für das Arbeiten an einem Feiertag beinhaltet.

Änderungen in der Grunderwerbsteuer – Einführung Umwidmungszuschlag

Der Nationalrat hat die Ausweitung der Grunderwerbsteuerpflicht und die Einführung eines Umwidmungszuschlags beschlossen. Die neuen Regelungen treten bereits ab 1.7.2025 in Kraft.

Jahresboni, Rabatte & Co

Insbesondere im Handelsbereich sind Jahresboni, Rabatte und andere Preisnachlässe gängige Marketing-Instrumente, die Unternehmen von ihren Lieferanten erhalten. Diese Preisnachlässe sind umsatzsteuerlich korrekt zu behandeln und Besonderheiten zu beachten.

NoVA-Befreiung für leichte Nutzfahrzeuge

Im Zuge des Entlastungspakets für Klein- u. Mittelbetriebe wurde vom Nationalrat am 16.6.2025 die Abschaffung der Normverbrauchsabgabe (NoVA) für leichte Nutzfahrzeuge der Klasse N1 mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von bis zu 3,5 Tonnen ab 1.7.2025 beschlossen.

Neue „Weiterbildungszeit“

Im Ministerrat wurden die Eckpunkte der „Weiterbildungszeit“ vorgestellt, die ab 1.1.2026 wirksam werden soll.

Neue „Weiterbildungszeit“

Im Ministerrat wurden die Eckpunkte der „Weiterbildungszeit“ vorgestellt, die ab 1.1.2026 wirksam werden soll.

Gebäudestandard Bronze

Für nach dem Umweltförderungsgesetz unterstützte Sanierungsmaßnahmen wurde eine beschleunigte Absetzbarkeit sowie eine beschleunigte Absetzung für Abnutzung für Wohnneubauten geschaffen. Diese ist an das Erfüllen des „Gebäudestandard Bronze“ geknüpft.

Für zwischen 31.12.2023 und 1.1.2027 fertiggestellte Wohnneubauten beträgt die Absetzung für Abnutzung (AfA) in den ersten drei Jahren maximal das Dreifache des jeweiligen gesetzlichen Prozentsatzes (1,5% pro Jahr bei Gebäuden zu Wohnzwecken). Dies gilt nur für Wohngebäude, die zumindest dem „Gebäudestandard Bronze“ nach dem basierenden „klimaaktiv Kriterienkatalog in der aktuellen Version 2020“ des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie entsprechen.

Klimaaktiv Kriterienkatalog 2020

Dieser Kriterienkatalog basiert auf einer EU-Richtlinie, welche energieeffiziente Neubauten und qualitativ hochwertige Sanierungen fördern soll, und legt gewisse Gebäudestandards fest. Es werden drei Qualitätsstufen (Gold, Silber, Bronze) von Gebäuden unterschieden. Zentrale Anlaufstelle im Zusammenhang mit dem Kriterienkatalog ist die Österreichische Gesellschaft für Umwelt und Technik (ÖGUT GmbH).

Gebäudestandard Bronze

Zum Erreichen des Gebäudestandards Bronze, welcher für die beschleunigte Absetzung für Abnutzung relevant ist, müssen sämtliche Muss-Kriterien bzw. „klimaaktiv Basiskriterien“ erfüllt werden. Für Gold und Silber müssen zusätzliche Kriterien erfüllt werden, die Einordnung erfolgt nach einem Punktesystem. Es gibt vier verschiedene Bewertungskategorien: Standort (A), Energie und Versorgung (B), Baustoffe und Konstruktion (C) und Komfort und Gesundheit (D).
Jedenfalls zu erfüllende Kriterien betreffen etwa Infrastruktur und Mobilität (A), Energiebedarf und CO2-Emissionen (B), Ausschluss von klimaschädlichen Substanzen und PVC bei Errichtung (C) oder die Raumlufttechnik (D). Eine detaillierte Beschreibung der Muss-Kriterien ist im „klimaaktiv Kriterienkatalog für Wohnbauten Neubau und Sanierung 2020“ enthalten, der auf der klimaaktiv-Website abrufbar ist.

Nachweis des Gebäudestandards

Zum Nachweis der Erfüllung des jeweiligen Gebäudestandards ist die Auszeichnung mit entsprechendem klimaaktiv-Qualitätskennzeichen (Plakette und Urkunde) erforderlich. Dazu ist eine Registrierung auf der klimaaktiv-Website notwendig, nach Angabe sämtlicher Projektdaten und Nachweisen erfolgt anschließend eine Plausibilitätsprüfung. Bei Erfüllung aller Muss-Kriterien und positiver Erledigung wird das Projekt freigegeben und nach Fertigstellung des Gebäudes eine Plakette und eine Urkunde vom klimaaktiv-Programmmanagement (ÖGUT GmbH) ausgestellt.

Liegt für ein Gebäude kein klimaaktiv-Qualitätskennzeichen vor, muss ein eigener Nachweis erbracht werden, dass das Gebäude zumindest dem Bronze-Standard entspricht. Auch hierbei ist jedes einzelne Muss-Kriterium zu erfüllen. Der Nachweis obliegt der freien Beweiswürdigung durch die Abgabenbehörde.