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Tagesgelder bei dauerhaftem Einsatz auf dem Betriebsgelände

Arbeitnehmer können bei Dienstreisen Tagesgelder und Nächtigungsgelder steuerfrei erhalten. Bei einem dauerhaften Einsatz auf dem Betriebsgelände des Auftraggebers liegt jedoch keine Dienstreise vor, weshalb keine steuerfreien Reiseaufwandsentschädigungen ausbezahlt werden können.

Neuigkeiten in der Lohnverrechnung 2025

Mit Beginn des Jahres 2025 sind Anpassungen beim Fahrtkostenersatz, beim Kilometergeld und bei den Regelungen für arbeitsplatznahe Kleindienstwohnungen in Kraft getreten.

Zinssätze seit 18.12.2024

Aufgrund der Leitzinssenkung der Europäischen Zentralbank (EZB) um 0,25 Prozentpunkte hat das Finanzministerium einen Erlass veröffentlicht. Der neue Basiszinssatz beträgt nun 2,53% pro Jahr. Mit Wirksamkeit ab 18.12.2024 wurden Zinsanpassungen bei Stundungs-, Anspruchs-, Beschwerde- und Umsatzsteuerzinsen vorgenommen.

Mantelkauf durch Einsetzung einer faktischen Geschäftsführung

Ein Mantelkauf liegt auch dann vor, wenn der bisherige alleinige Geschäftsführer formal seine Stellung behält, faktisch aber nicht mehr tätig wird. Die Verlustvorträge des erworbenen Unternehmens gehen damit verloren.

USt-Steuerschuld bei betrügerischer Rechnungsausstellung

Arbeitgeber trifft eine Sorgfaltspflicht, wenn Arbeitnehmer im Namen und auf Rechnung ihrer Arbeitgeber Rechnungen ausstellen. Verletzt der Arbeitgeber diese Sorgfaltspflicht, kann ihm das betrügerische Handeln seines Arbeitnehmers zugerechnet werden, sodass der Arbeitgeber die in den Rechnungen ausgewiesene Umsatzsteuer (USt) schuldet.

Grunderwerbsteuer bei land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken

Wird ein land- und forstwirtschaftliches Grundstück im engsten Familienverband übertragen, bemisst sich die anfallende Grunderwerbsteuer sowohl bei entgeltlichen als auch bei unentgeltlichen Übertragungen vom einfachen Einheitswert. Zu beachten sind jedoch Besonderheiten hinsichtlich des mitübertragenen Wohngebäudes.

Unternehmensübertragung in der Familie

Die Unternehmensübergabe innerhalb der Familie stellt einen zentralen Aspekt der Nachfolgeplanung dar. Der Gesetzgeber hat mit dem Grace-Period-Gesetz Erleichterungen für Betriebsübergaben im Familienverband geschaffen.

Stock-Options von dritter Seite sind Arbeitslohn

Die bisherige Rechtsprechung, wonach nur Zahlungen des Arbeitgebers selbst der Steuerpflicht unterliegen, ist obsolet. Der Arbeitgeber hat auch für von dritter Seite gewährte Stock-Options die Lohnnebenkosten abzuführen.

Kleinunternehmer in der Umsatzsteuer ab 2025

Das Steuerrecht trägt der besonderen Rolle der Kleinunternehmer Rechnung, indem es für sie gewisse Sonderregelungen vorsieht. Eine bedeutende Rolle spielt die Kleinunternehmerbefreiung im Umsatzsteuergesetz.

ViDA – Europäische Digitalisierung der Umsatzsteuer

ViDA (VAT (Value Added Tax) in the Digital Age) ist eine Initiative der EU-Kommission, die darauf abzielt, das Umsatzsteuersystem in der EU zu modernisieren und an die Anforderungen der digitalen Wirtschaft anzupassen.

Hochwasser: Sofort-Hilfe für betroffene Unternehmen

Hochwasser und Überschwemmungen haben in zahlreichen Regionen Österreichs zu massiven Problemen für dort ansässige Unternehmen geführt. Um in Not geratene Betriebe zu entlasten, bietet die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) unbürokratische Soforthilfe an.

Hochwasser und Überschwemmungen haben in zahlreichen Regionen Österreichs zu massiven Problemen für dort ansässige Unternehmen geführt. Um in Not geratene Betriebe zu entlasten, bietet die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) unbürokratische Soforthilfe an.

Ziel dabei ist es, maßgeschneiderte Lösungen für die jeweiligen Betriebe anzubieten und auf die individuelle wirtschaftliche Betroffenheit der Unternehmen Rücksicht zu nehmen.

  • Stundungen
    Für von Hochwasser betroffene Unternehmen sind Stundungen von Beitragszahlungen um bis zu 3 Monate möglich. Dies bedeutet, dass die Fälligkeit von Beitragszahlungen um diesen Zeitraum verschoben werden kann, ohne dass für eine solche Verschiebung Mehrkosten anfallen.
  • Ratenvereinbarungen
    Neben Stundungen können auch Ratenvereinbarung getroffen werden. Diese werden in der Regel für einen Zeitraum von bis zu 12 Monaten gewährt. In Ausnahmefällen kann nach sorgfältiger Prüfung dieser Zeitraum auf bis zu 18 Monate ausgeweitet werden. Der zu entrichtende Betrag ist somit nicht sofort zur Gänze zu bezahlen, sondern wird auf einen bestimmten Zeitraum verteilt. Dadurch soll eine wirtschaftliche Überbelastung der betroffenen Unternehmen im Katastrophenfall abgemildert werden
  • Meldeverspätungen und Beitragsprüfungen
    Kommt es im Zuge eines Hochwassers zu einer Meldeverspätung oder kann dadurch eine Beitragsprüfung nicht stattfinden, sieht die ÖGK ebenso Maßnahmen bzw. Erleichterungen vor. Diese sind vom jeweiligen Einzelfall abhängig und müssen mit dem dafür zuständigen Sachbearbeiter geklärt werden.

Es ist jedoch darauf hinzuweisen, dass die genaue Ausgestaltung der Soforthilfe vom Einzelfall abhängt und je nach Bundesland variieren kann. Im Katastrophenfall ist daher nach Möglichkeit eine rasche Kontaktaufnahme mit der zuständigen Ansprechperson bei der ÖGK (siehe unten) empfehlenswert.

Kontakt
Vom Hochwasser betroffene Unternehmer können zur Inanspruchnahme von Hilfsmaßnahmen ihren jeweiligen Kundenbetreuer kontaktieren. Die regional zuständigen Ansprechpersonen sind auf dem Dienstgeberportal der ÖGK unter www.gesundheitskasse.at/dg-ansprechperson zu finden.