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Neue „Weiterbildungszeit“

Im Ministerrat wurden die Eckpunkte der „Weiterbildungszeit“ vorgestellt, die ab 1.1.2026 wirksam werden soll.

Neue „Weiterbildungszeit“

Im Ministerrat wurden die Eckpunkte der „Weiterbildungszeit“ vorgestellt, die ab 1.1.2026 wirksam werden soll.

Vorsteuerabzug bei Rechnungen ohne Umsatzsteuerausweis

Verabsäumt ein ausländischer Unternehmer, sich im Inland zur Umsatzsteuer zu registrieren und weist keine Umsatzsteuer auf seinen Rechnungen aus, schuldet er dennoch die Umsatzsteuer im Inland.

Abzugsverbot von Zinsen und Lizenzgebühren im Konzern

Betreffend Zahlungen für Zinsen und Lizenzgebühren an Konzerngesellschaften gilt ein Abzugsverbot, sofern diese bei der empfangenden Körperschaft einer „Niedrigbesteuerung“ unterliegen. Das Bundesfinanzgericht ließ den Zinsabzug aber zu.

Vorsteuerabzug bei Rechnungen ohne Umsatzsteuerausweis

Verabsäumt ein ausländischer Unternehmer, sich im Inland zur Umsatzsteuer zu registrieren und weist keine Umsatzsteuer auf seinen Rechnungen aus, schuldet er dennoch die Umsatzsteuer im Inland.

Abzugsverbot von Zinsen und Lizenzgebühren im Konzern

Betreffend Zahlungen für Zinsen und Lizenzgebühren an Konzerngesellschaften gilt ein Abzugsverbot, sofern diese bei der empfangenden Körperschaft einer „Niedrigbesteuerung“ unterliegen. Das Bundesfinanzgericht ließ den Zinsabzug aber zu.

Verzinsung von COFAG-Rückerstattungsansprüchen

Das Bundesfinanzgericht (BFG) hat entschieden, dass die Verzinsung von COFAG-Rückforderungen durch das Finanzamt ab dem Zeitpunkt der ursprünglichen Auszahlung gesetzeskonform ist.

Verzinsung von COFAG-Rückerstattungsansprüchen

Das Bundesfinanzgericht (BFG) hat entschieden, dass die Verzinsung von COFAG-Rückforderungen durch das Finanzamt ab dem Zeitpunkt der ursprünglichen Auszahlung gesetzeskonform ist.

Zwischensteuer bei Privatstiftungen

Privatstiftungen sind ein beliebtes Instrument zur Vermögensverwaltung und Nachfolgeplanung. Aber auch Privatstiftungen müssen Steuern zahlen.

Kommunalsteuerpflicht für wesentlich beteiligte Gesellschafter-Geschäftsführer

Für Honorare eines wesentlich beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH muss die Gesellschaft auch dann Kommunalsteuer entrichten, wenn der Geschäftsführer seine Leistungen für die Gesellschaft auf sein Einzelunternehmen auslagert und diese Leistungen im Rahmen eines Werkvertrags mit der Gesellschaft abrechnet.

Hochwasser: Sofort-Hilfe für betroffene Unternehmen

Hochwasser und Überschwemmungen haben in zahlreichen Regionen Österreichs zu massiven Problemen für dort ansässige Unternehmen geführt. Um in Not geratene Betriebe zu entlasten, bietet die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) unbürokratische Soforthilfe an.

Hochwasser und Überschwemmungen haben in zahlreichen Regionen Österreichs zu massiven Problemen für dort ansässige Unternehmen geführt. Um in Not geratene Betriebe zu entlasten, bietet die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) unbürokratische Soforthilfe an.

Ziel dabei ist es, maßgeschneiderte Lösungen für die jeweiligen Betriebe anzubieten und auf die individuelle wirtschaftliche Betroffenheit der Unternehmen Rücksicht zu nehmen.

  • Stundungen
    Für von Hochwasser betroffene Unternehmen sind Stundungen von Beitragszahlungen um bis zu 3 Monate möglich. Dies bedeutet, dass die Fälligkeit von Beitragszahlungen um diesen Zeitraum verschoben werden kann, ohne dass für eine solche Verschiebung Mehrkosten anfallen.
  • Ratenvereinbarungen
    Neben Stundungen können auch Ratenvereinbarung getroffen werden. Diese werden in der Regel für einen Zeitraum von bis zu 12 Monaten gewährt. In Ausnahmefällen kann nach sorgfältiger Prüfung dieser Zeitraum auf bis zu 18 Monate ausgeweitet werden. Der zu entrichtende Betrag ist somit nicht sofort zur Gänze zu bezahlen, sondern wird auf einen bestimmten Zeitraum verteilt. Dadurch soll eine wirtschaftliche Überbelastung der betroffenen Unternehmen im Katastrophenfall abgemildert werden
  • Meldeverspätungen und Beitragsprüfungen
    Kommt es im Zuge eines Hochwassers zu einer Meldeverspätung oder kann dadurch eine Beitragsprüfung nicht stattfinden, sieht die ÖGK ebenso Maßnahmen bzw. Erleichterungen vor. Diese sind vom jeweiligen Einzelfall abhängig und müssen mit dem dafür zuständigen Sachbearbeiter geklärt werden.

Es ist jedoch darauf hinzuweisen, dass die genaue Ausgestaltung der Soforthilfe vom Einzelfall abhängt und je nach Bundesland variieren kann. Im Katastrophenfall ist daher nach Möglichkeit eine rasche Kontaktaufnahme mit der zuständigen Ansprechperson bei der ÖGK (siehe unten) empfehlenswert.

Kontakt
Vom Hochwasser betroffene Unternehmer können zur Inanspruchnahme von Hilfsmaßnahmen ihren jeweiligen Kundenbetreuer kontaktieren. Die regional zuständigen Ansprechpersonen sind auf dem Dienstgeberportal der ÖGK unter www.gesundheitskasse.at/dg-ansprechperson zu finden.