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Tagesgelder bei dauerhaftem Einsatz auf dem Betriebsgelände

Arbeitnehmer können bei Dienstreisen Tagesgelder und Nächtigungsgelder steuerfrei erhalten. Bei einem dauerhaften Einsatz auf dem Betriebsgelände des Auftraggebers liegt jedoch keine Dienstreise vor, weshalb keine steuerfreien Reiseaufwandsentschädigungen ausbezahlt werden können.

Neuigkeiten in der Lohnverrechnung 2025

Mit Beginn des Jahres 2025 sind Anpassungen beim Fahrtkostenersatz, beim Kilometergeld und bei den Regelungen für arbeitsplatznahe Kleindienstwohnungen in Kraft getreten.

Zinssätze seit 18.12.2024

Aufgrund der Leitzinssenkung der Europäischen Zentralbank (EZB) um 0,25 Prozentpunkte hat das Finanzministerium einen Erlass veröffentlicht. Der neue Basiszinssatz beträgt nun 2,53% pro Jahr. Mit Wirksamkeit ab 18.12.2024 wurden Zinsanpassungen bei Stundungs-, Anspruchs-, Beschwerde- und Umsatzsteuerzinsen vorgenommen.

Mantelkauf durch Einsetzung einer faktischen Geschäftsführung

Ein Mantelkauf liegt auch dann vor, wenn der bisherige alleinige Geschäftsführer formal seine Stellung behält, faktisch aber nicht mehr tätig wird. Die Verlustvorträge des erworbenen Unternehmens gehen damit verloren.

USt-Steuerschuld bei betrügerischer Rechnungsausstellung

Arbeitgeber trifft eine Sorgfaltspflicht, wenn Arbeitnehmer im Namen und auf Rechnung ihrer Arbeitgeber Rechnungen ausstellen. Verletzt der Arbeitgeber diese Sorgfaltspflicht, kann ihm das betrügerische Handeln seines Arbeitnehmers zugerechnet werden, sodass der Arbeitgeber die in den Rechnungen ausgewiesene Umsatzsteuer (USt) schuldet.

Grunderwerbsteuer bei land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken

Wird ein land- und forstwirtschaftliches Grundstück im engsten Familienverband übertragen, bemisst sich die anfallende Grunderwerbsteuer sowohl bei entgeltlichen als auch bei unentgeltlichen Übertragungen vom einfachen Einheitswert. Zu beachten sind jedoch Besonderheiten hinsichtlich des mitübertragenen Wohngebäudes.

Unternehmensübertragung in der Familie

Die Unternehmensübergabe innerhalb der Familie stellt einen zentralen Aspekt der Nachfolgeplanung dar. Der Gesetzgeber hat mit dem Grace-Period-Gesetz Erleichterungen für Betriebsübergaben im Familienverband geschaffen.

Stock-Options von dritter Seite sind Arbeitslohn

Die bisherige Rechtsprechung, wonach nur Zahlungen des Arbeitgebers selbst der Steuerpflicht unterliegen, ist obsolet. Der Arbeitgeber hat auch für von dritter Seite gewährte Stock-Options die Lohnnebenkosten abzuführen.

Kleinunternehmer in der Umsatzsteuer ab 2025

Das Steuerrecht trägt der besonderen Rolle der Kleinunternehmer Rechnung, indem es für sie gewisse Sonderregelungen vorsieht. Eine bedeutende Rolle spielt die Kleinunternehmerbefreiung im Umsatzsteuergesetz.

ViDA – Europäische Digitalisierung der Umsatzsteuer

ViDA (VAT (Value Added Tax) in the Digital Age) ist eine Initiative der EU-Kommission, die darauf abzielt, das Umsatzsteuersystem in der EU zu modernisieren und an die Anforderungen der digitalen Wirtschaft anzupassen.

Neuerungen durch das Abgabenänderungsgesetz 2024

Der Entwurf zum Abgabenänderungsgesetz 2024 sieht Neuregelung zu Entnahmen bei Personengesellschaften, die Möglichkeit der Umwandlung von virtuellen Anteilen in eine Start-up-Mitarbeiterbeteiligung, eine neue grenzüberschreitende umsatzsteuerliche Kleinunternehmerbefreiung und die Umsatzsteuerbefreiung für Lebensmittelspenden vor.

Entnahme von Wirtschaftsgütern aus Personengesellschaften

Ein großer Teil der Änderungen betreffen das Einkommensteuergesetz (EStG). Bereits letztes Jahr wurde die steuerliche Behandlung der Übertragung von Wirtschaftsgütern aus dem Privat- in das Gesellschaftsvermögen einer Personengesellschaft geschaffen (= Einlage). Nun wird der umgekehrte Vorgang, also die Entnahme von Wirtschaftsgütern aus dem Gesellschaftsvermögen von Personengesellschaften in das Privatvermögen, erfasst.

Der Entnahmevorgang soll wie die Einlage differenziert zwischen Fremd- und Eigenquote behandelt und in Veräußerung und Entnahmevorgang geteilt werden. Die Übertragung aus dem Gesellschaftsvermögen stellt demnach nur insoweit eine Veräußerung dar, als die Wirtschaftsgüter nach der Entnahme den anderen Gesellschaftern nicht mehr zuzurechnen sind. War demnach der entnehmende Steuerpflichtige bereits vor der Überführung in sein Privatvermögen zu 100% an der Personengesellschaft substanzbeteiligt, liegt kein Veräußerungsvorgang vor. Der Vorgang ist steuerneutral.

Start-up-Mitarbeiterbeteiligungen

In letzter Zeit wurden vermehrt virtuelle Geschäftsanteile (phantom shares) als Form der Mitarbeiterbeteiligung an Mitarbeiter vergeben. Vor allem Start-ups war es so möglich, qualifizierte Mitarbeiter an das Unternehmen zu binden, ohne ihnen aufgrund mangelnder liquider Mittel hohe Gehälter zu zahlen. Die Inhaber der phantom shares partizipieren wie herkömmliche Gesellschafter am Gewinn, haben jedoch keine Gesellschafterstellung bzw. -rechte.
Da es seit 1.1.2024 die steuerliche Regelung für Start-up-Mitarbeiterbeteiligungen gibt, soll nun die Möglichkeit geschaffen werden, bis Ende 2025 die bisherige in Form von virtuellen Anteilen erfolgte Vergütung auf Start-up-Mitarbeiterbeteiligungen umzustellen. Dafür müssen die bereits bekannten Voraussetzungen für eine Mitarbeiterbeteiligung vorliegen. Nötig ist diese Regelung, da der Tausch ansonsten zu einer Bewertung und Versteuerung des geldwerten Vorteils aus der Einlösung der virtuellen Geschäftsanteile führen würde.

Umsatzsteuerbefreiung für Kleinunternehmer aus Drittstaaten

Im Bereich der Umsatzsteuer sollen künftig auch Unternehmer, die ihr Unternehmen in einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union (EU) betreiben, die Umsatzsteuerbefreiung für Kleinunternehmer in Anspruch nehmen können. Für Unternehmer aus Drittstaaten gilt die Regelung nicht. Maßgebend ist der Sitz des Unternehmens. Es reicht daher nicht aus, dass eine Betriebsstätte in der EU vorliegt. Unternehmer, die ihr Unternehmen in einem anderen Mitgliedsstaat betreiben, müssen für die Anwendbarkeit der Befreiung neben der nationalen Umsatzgrenze noch zusätzliche Voraussetzungen erfüllen. So darf der unionsweite Jahresumsatz € 100.000 weder im vorangegangenen Kalenderjahr noch im laufenden Kalenderjahr überschritten und es muss ein entsprechender Antrag gestellt werden.

Lebensmittelspenden

Lebensmittelspenden werden derzeit als umsatzsteuerliche Entnahme behandelt. Nun soll eine Anpassung an europäische Vorgaben erfolgen. Demnach sollen Spenden von Lebensmitteln für mildtätige Zwecke ohne Ausschluss des Vorsteuerabzuges von der Umsatzsteuer befreit werden.