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Tagesgelder bei dauerhaftem Einsatz auf dem Betriebsgelände

Arbeitnehmer können bei Dienstreisen Tagesgelder und Nächtigungsgelder steuerfrei erhalten. Bei einem dauerhaften Einsatz auf dem Betriebsgelände des Auftraggebers liegt jedoch keine Dienstreise vor, weshalb keine steuerfreien Reiseaufwandsentschädigungen ausbezahlt werden können.

Neuigkeiten in der Lohnverrechnung 2025

Mit Beginn des Jahres 2025 sind Anpassungen beim Fahrtkostenersatz, beim Kilometergeld und bei den Regelungen für arbeitsplatznahe Kleindienstwohnungen in Kraft getreten.

Zinssätze seit 18.12.2024

Aufgrund der Leitzinssenkung der Europäischen Zentralbank (EZB) um 0,25 Prozentpunkte hat das Finanzministerium einen Erlass veröffentlicht. Der neue Basiszinssatz beträgt nun 2,53% pro Jahr. Mit Wirksamkeit ab 18.12.2024 wurden Zinsanpassungen bei Stundungs-, Anspruchs-, Beschwerde- und Umsatzsteuerzinsen vorgenommen.

Mantelkauf durch Einsetzung einer faktischen Geschäftsführung

Ein Mantelkauf liegt auch dann vor, wenn der bisherige alleinige Geschäftsführer formal seine Stellung behält, faktisch aber nicht mehr tätig wird. Die Verlustvorträge des erworbenen Unternehmens gehen damit verloren.

USt-Steuerschuld bei betrügerischer Rechnungsausstellung

Arbeitgeber trifft eine Sorgfaltspflicht, wenn Arbeitnehmer im Namen und auf Rechnung ihrer Arbeitgeber Rechnungen ausstellen. Verletzt der Arbeitgeber diese Sorgfaltspflicht, kann ihm das betrügerische Handeln seines Arbeitnehmers zugerechnet werden, sodass der Arbeitgeber die in den Rechnungen ausgewiesene Umsatzsteuer (USt) schuldet.

Grunderwerbsteuer bei land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken

Wird ein land- und forstwirtschaftliches Grundstück im engsten Familienverband übertragen, bemisst sich die anfallende Grunderwerbsteuer sowohl bei entgeltlichen als auch bei unentgeltlichen Übertragungen vom einfachen Einheitswert. Zu beachten sind jedoch Besonderheiten hinsichtlich des mitübertragenen Wohngebäudes.

Unternehmensübertragung in der Familie

Die Unternehmensübergabe innerhalb der Familie stellt einen zentralen Aspekt der Nachfolgeplanung dar. Der Gesetzgeber hat mit dem Grace-Period-Gesetz Erleichterungen für Betriebsübergaben im Familienverband geschaffen.

Stock-Options von dritter Seite sind Arbeitslohn

Die bisherige Rechtsprechung, wonach nur Zahlungen des Arbeitgebers selbst der Steuerpflicht unterliegen, ist obsolet. Der Arbeitgeber hat auch für von dritter Seite gewährte Stock-Options die Lohnnebenkosten abzuführen.

Kleinunternehmer in der Umsatzsteuer ab 2025

Das Steuerrecht trägt der besonderen Rolle der Kleinunternehmer Rechnung, indem es für sie gewisse Sonderregelungen vorsieht. Eine bedeutende Rolle spielt die Kleinunternehmerbefreiung im Umsatzsteuergesetz.

ViDA – Europäische Digitalisierung der Umsatzsteuer

ViDA (VAT (Value Added Tax) in the Digital Age) ist eine Initiative der EU-Kommission, die darauf abzielt, das Umsatzsteuersystem in der EU zu modernisieren und an die Anforderungen der digitalen Wirtschaft anzupassen.

Neues Bau- und Wohnpaket

Der Nationalrat hat große Teile des von der Regierung vorgestellten Bau- und Wohnpakets beschlossen. Ziel des Pakets ist eine Förderung des Wohnbaus und eine Erhöhung der Eigentumsquote.

Ausweitung der beschleunigten Absetzung für Abnutzung (AfA)

Die Möglichkeit einer beschleunigten Abschreibung für Gebäude, wonach im ersten Jahr die dreifache und im zweiten Jahr die doppelte AfA angesetzt werden kann, wird befristet ausgeweitet. Für Wohngebäude, die zwischen 31.12.2023 und 1.1.2027 fertiggestellt werden, kann nunmehr in den ersten drei Jahren die dreifache AfA geltend gemacht werden. Anders als nach bisheriger Regelung, gilt dies auch bei einer Inbetriebnahme im zweiten Halbjahr. Voraussetzung ist, dass das Wohngebäude dem „Gebäudestandard Bronze“ des aktuellen „klimaaktiv-Kriterienkatalogs“ entspricht.
Auch im Zusammenhang mit Sanierungsmöglichkeiten besteht nun die Option einer beschleunigten Abschreibung. Während bereits bisher bestimmte Herstellungsaufwendungen (z.B. in Verbindung mit dem Denkmalschutzgesetz) beschleunigt auf 15 Jahre abgeschrieben werden konnten, wird diese Möglichkeit auf Aufwendungen ausgeweitet, die nach dem 31.12.2023 anfallen und für die eine Förderung des Bundes gemäß dem 3. Abschnitt des Umweltfördergesetzes ausbezahlt wird.

Ökozuschlag

Seit der ökosozialen Steuerreform besteht für Privatpersonen die Möglichkeit, gewisse Gebäudeinvestitionen als Sonderausgaben steuerlich geltend zu machen. Für diese Sanierungsmaßnahmen (thermisch-energetische Sanierung und Austausch eines fossilen Heizungssystems durch ein klimafreundliches Heizungssystem) können nun auch Vermieter 15 % der Investition als fiktiven steuerlichen Aufwand geltend machen (Ökozuschlag). Voraussetzung ist, dass das Gebäude zu Wohnzwecken vermietet wird. Der Ökozuschlag steht für die ersten beiden Wirtschaftsjahre nach dem 31.12.2023 zu.

Abschaffung von Nebengebühren

Die Gebühr für die Eintragung des Eigentums an einer Liegenschaft sowie damit im Zusammenhang stehender Pfandrechte ins Grundbuch wird auf Antrag unter folgenden Voraussetzungen vorübergehend ausgesetzt:

  • Das auf der Liegenschaft errichtete oder zu errichtende Gebäude wird zur Befriedigung eines dringenden Wohnbedürfnisses verwendet.
  • Für die Pfandrechtseintragung steht die Befreiung nur zu, wenn das zugrundeliegende Darlehen zu mehr als 90 % für den Erwerb, die Errichtung oder Sanierung eines begünstigten Eigenheims verwendet wird.
  • Das Rechtsgeschäft wird nach dem 31.3.2024 abgeschlossen und der Antrag auf Eintragung im Grundbuch wird im Zeitraum vom 1.7.2024 bis zum 30.6.2026 gestellt.

Als Nachweis eines dringenden Wohnbedürfnisses muss der Hauptwohnsitz an der neuen Liegenschaft begründet und sämtliche Wohnrechte am bisherigen Hauptwohnsitz aufgegeben werden. Bei einer bereits bezugsfertigen Wohnstätte sind die Nachweise binnen dreier Monate nach Übergabe, bei einer zu errichtenden Wohnstätte nach Fertigstellung, jedoch jedenfalls innerhalb von 5 Jahren nach Eintragung zu erbringen. Bei Aufgabe des Eigentumsrechts innerhalb von 5 Jahren ist die Gerichtsgebühr nachträglich zu entrichten.

Förderdarlehen

Darüber hinaus wurde beschlossen, den Bundesländern Mittel zur Verfügung zu stellen, mit denen zur Wohnbauförderung Darlehen bis zu € 200.000 mit einer Maximalverzinsung von 1,5 % p.a. an natürliche Personen vergeben können, die jedoch an antispekulative Maßnahmen zu knüpfen sind.