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Antrag auf Verlängerung der Spendenbegünstigung für Vereine

Für die Spendenbegünstigung von Vereinen sind formelle Voraussetzungen zu erfüllen, insbesondere ist eine bereits bestehende Spendenbegünstigung jährlich zu verlängern.

Abgrenzung zwischen gewillkürtem und notwendigem Privatvermögen

Grundstücke können durch Aufnahme in die Bilanz in das gewillkürte Betriebsvermögen aufgenommen werden, wenn dies dem Betrieb förderlich ist.

Keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Fristversäumnis durch Urlaub

Ein Urlaub entbindet nicht von der Pflicht, für eine ordnungsgemäße Vertretung und eine Fristenkontrolle zu sorgen.

Keine Umsatzsteuerpflicht bei Ausbildungskostenrückersatz?

Wird ein Dienstverhältnis durch den Arbeitnehmer beendet, so kann er zur Leistung eines Ausbildungskostenrückersatzes verpflichtet werden. Dieser Kostenrückersatz muss nicht mehr umsatzsteuerpflichtig behandelt werden.

Feiertagsarbeitsentgelt und Zuschläge

Wird ein Arbeitnehmer trotz Feiertagsruhe beschäftigt, hat er zusätzlich Anspruch auf ein Feiertagsarbeitsentgelt. Das Bundesfinanzgericht BFG stellte nun klar, dass ein derartiges Feiertagsarbeitsentgelt nicht steuerfrei abgerechnet werden kann, soweit es keinen darüber hinausgehenden Zuschlag für das Arbeiten an einem Feiertag beinhaltet.

Änderungen in der Grunderwerbsteuer – Einführung Umwidmungszuschlag

Der Nationalrat hat die Ausweitung der Grunderwerbsteuerpflicht und die Einführung eines Umwidmungszuschlags beschlossen. Die neuen Regelungen treten bereits ab 1.7.2025 in Kraft.

Jahresboni, Rabatte & Co

Insbesondere im Handelsbereich sind Jahresboni, Rabatte und andere Preisnachlässe gängige Marketing-Instrumente, die Unternehmen von ihren Lieferanten erhalten. Diese Preisnachlässe sind umsatzsteuerlich korrekt zu behandeln und Besonderheiten zu beachten.

NoVA-Befreiung für leichte Nutzfahrzeuge

Im Zuge des Entlastungspakets für Klein- u. Mittelbetriebe wurde vom Nationalrat am 16.6.2025 die Abschaffung der Normverbrauchsabgabe (NoVA) für leichte Nutzfahrzeuge der Klasse N1 mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von bis zu 3,5 Tonnen ab 1.7.2025 beschlossen.

Neue „Weiterbildungszeit“

Im Ministerrat wurden die Eckpunkte der „Weiterbildungszeit“ vorgestellt, die ab 1.1.2026 wirksam werden soll.

Neue „Weiterbildungszeit“

Im Ministerrat wurden die Eckpunkte der „Weiterbildungszeit“ vorgestellt, die ab 1.1.2026 wirksam werden soll.

Umsatzsteuerlich getrennte Behandlung von Ehegatten

Der EuGH beschäftigte sich mit der Frage, ob Ehegatten, die eine landwirtschaftliche Tätigkeit im Rahmen desselben Betriebs mit Vermögensgegenständen ihrer ehelichen Gütergemeinschaft ausüben, als getrennte Unternehmer angesehen werden können.

Fraglich war somit, ob daher der eine Ehegatte in Rahmen der USt-Pauschalierung tätig sein, der andere Ehegatte jedoch zur USt-Regelbesteuerung optieren kann.
Im gegenständlichen Verfahren ging es um Ehegatten, die gemeinsam sechs Hühnerställe besaßen. Die Ehegattin, die in zwei der sechs Hühnerställe die Aufzucht von Schlachthühnern betrieb, stellte einen Antrag auf Registrierung für Zwecke der Mehrwertsteuer und verzichtete damit auf den Status eines Pauschallandwirts, den sie bis dahin innehatte. Der Ehemann, der in den übrigen vier Hühnerställen des Betriebs ebenfalls eine Aufzucht von Schlachthühnern als Pauschallandwirt betrieb, sah dagegen von diesem Vorgehen ab und wollte in der USt-Pauschalierung bleiben.

Finanzamt lehnte Antrag auf Regelbesteuerung ab

Das Finanzamt lehnte den Antrag der Ehefrau auf Regelbesteuerung ab und stellte fest, dass dieser Antrag auch Wirkungen gegenüber ihrem Ehemann entfalte; dieser habe dadurch den Status eines Pauschallandwirts verloren. Auch die gegen diesen Bescheid erhobene Beschwerde wurde abgewiesen, da dann, wenn Ehegatten, die in Gütergemeinschaft lebten und im Rahmen eines gemeinsamen landwirtschaftlichen Betriebs eine gleichartige landwirtschaftliche Tätigkeit ausübten, nur einer der Ehegatten Mehrwertsteuerpflichtiger sein könne. Der Umstand, dass im vorliegenden Fall die Beschwerdeführerin und ihr Ehemann innerhalb des landwirtschaftlichen Betriebs unterschiedliche Hühnerställe betrieben, sei insoweit unerheblich.

EuGH entschied anders

Der EuGH entschied jedoch, dass eine Person, die eine landwirtschaftliche Tätigkeit im Rahmen eines Betriebs ausübt, den sie mit ihrem Ehegatten in ehelicher Gütergemeinschaft besitzt, Steuerpflichtige im Sinne der Mehrwertsteuerrichtlinie ist, wenn diese Tätigkeit selbständig ausgeübt wird, da die betreffende Person im eigenen Namen, auf eigene Rechnung und in eigener Verantwortung handelt und das mit der Ausübung ihrer Tätigkeit verbundene wirtschaftliche Risiko alleine trägt.
Ein relevantes Indiz dafür stellt die Tatsache dar, dass die Ehegatten die für die Aufzuchtbetriebe bestimmten Mittel getrennt verwalten und diese Betriebe in wirtschaftlicher, finanzieller und organisatorischer Hinsicht getrennt sind. Dagegen ist der bloße Umstand, dass die Ehegatten ihre Tätigkeiten im Rahmen ein und desselben landwirtschaftlichen Betriebs ausüben, den sie in ehelicher Gütergemeinschaft besitzen, nicht von Belang.

Zur Zulässigkeit der USt-Pauschalierungsregelung für landwirtschaftliche Erzeuger hält der EuGH in seinem Erkenntnis allgemein fest, dass es sich um eine abweichende Regelung handelt, die eine Ausnahme von der normalen Mehrwertsteuerregelung darstellt und daher nur insoweit angewendet werden darf, als dies zur Erreichung ihres Ziels erforderlich ist. Zu den beiden Zielen dieser Regelung gehören einerseits, dem Vereinfachungserfordernis zu entsprechen, und andererseits, einen Ausgleich für die Mehrwertsteuer-Vorbelastung der Landwirte aufgrund des fehlenden Vorsteuerabzugs zu erreichen. Diese Grundvoraussetzung ist auch von der österreichischen Finanzbehörde zu berücksichtigen.