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Neue „Weiterbildungszeit“

Im Ministerrat wurden die Eckpunkte der „Weiterbildungszeit“ vorgestellt, die ab 1.1.2026 wirksam werden soll.

Neue „Weiterbildungszeit“

Im Ministerrat wurden die Eckpunkte der „Weiterbildungszeit“ vorgestellt, die ab 1.1.2026 wirksam werden soll.

Vorsteuerabzug bei Rechnungen ohne Umsatzsteuerausweis

Verabsäumt ein ausländischer Unternehmer, sich im Inland zur Umsatzsteuer zu registrieren und weist keine Umsatzsteuer auf seinen Rechnungen aus, schuldet er dennoch die Umsatzsteuer im Inland.

Abzugsverbot von Zinsen und Lizenzgebühren im Konzern

Betreffend Zahlungen für Zinsen und Lizenzgebühren an Konzerngesellschaften gilt ein Abzugsverbot, sofern diese bei der empfangenden Körperschaft einer „Niedrigbesteuerung“ unterliegen. Das Bundesfinanzgericht ließ den Zinsabzug aber zu.

Vorsteuerabzug bei Rechnungen ohne Umsatzsteuerausweis

Verabsäumt ein ausländischer Unternehmer, sich im Inland zur Umsatzsteuer zu registrieren und weist keine Umsatzsteuer auf seinen Rechnungen aus, schuldet er dennoch die Umsatzsteuer im Inland.

Abzugsverbot von Zinsen und Lizenzgebühren im Konzern

Betreffend Zahlungen für Zinsen und Lizenzgebühren an Konzerngesellschaften gilt ein Abzugsverbot, sofern diese bei der empfangenden Körperschaft einer „Niedrigbesteuerung“ unterliegen. Das Bundesfinanzgericht ließ den Zinsabzug aber zu.

Verzinsung von COFAG-Rückerstattungsansprüchen

Das Bundesfinanzgericht (BFG) hat entschieden, dass die Verzinsung von COFAG-Rückforderungen durch das Finanzamt ab dem Zeitpunkt der ursprünglichen Auszahlung gesetzeskonform ist.

Verzinsung von COFAG-Rückerstattungsansprüchen

Das Bundesfinanzgericht (BFG) hat entschieden, dass die Verzinsung von COFAG-Rückforderungen durch das Finanzamt ab dem Zeitpunkt der ursprünglichen Auszahlung gesetzeskonform ist.

Zwischensteuer bei Privatstiftungen

Privatstiftungen sind ein beliebtes Instrument zur Vermögensverwaltung und Nachfolgeplanung. Aber auch Privatstiftungen müssen Steuern zahlen.

Kommunalsteuerpflicht für wesentlich beteiligte Gesellschafter-Geschäftsführer

Für Honorare eines wesentlich beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH muss die Gesellschaft auch dann Kommunalsteuer entrichten, wenn der Geschäftsführer seine Leistungen für die Gesellschaft auf sein Einzelunternehmen auslagert und diese Leistungen im Rahmen eines Werkvertrags mit der Gesellschaft abrechnet.

USt-rechtliche Änderungen durch das Abgabenänderungsgesetz 2022

Das kürzlich kundgemachte Abgabenänderungsgesetz 2022 sieht auch einige Änderungen in der Umsatzsteuer vor.

Kein Reverse Charge bei Grundstücksvermietung durch ausländische Unternehmer

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschied voriges Jahr, dass bei der umsatzsteuerpflichtigen Vermietung einer in Österreich gelegenen Geschäfts-Immobilie durch einen ausländischen Unternehmer das Reverse-Charge Verfahren anzuwenden ist, wenn die vermietete Immobilie mangels Personal keine umsatzsteuerliche Betriebsstätte darstellt.
Entgegen diesem Erkenntnis wurde nun gesetzlich vorgesehen, dass es bei der Vermietung von Grundstücken durch einen Unternehmer, der sein Unternehmen nicht im Inland betreibt, doch nicht zum Übergang der Steuerschuld kommt, sondern die bisherige Regelung beibehalten wird. Somit kann der ausländische Unternehmer die Umsatzsteuer und Vorsteuer weiterhin im Veranlagungsverfahren erklären und braucht die Vorsteuer nicht im Erstattungsverfahren beantragen. Die Regelung ist mit Kundmachung des Gesetzes, somit am 19.07.2022 in Kraft getreten.

Beispiel:
D (ansässig in Deutschland) vermietet ein im Inland gelegenes Geschäftslokal an eine Immobilienbetreibergesellschaft und übt die Option zur Umsatzsteuerpflicht aus. Da es bei der Vermietung an die Immobilienbetreibergesellschaft nicht zum Übergang der Steuerschuld auf diese kommt, hat D die Umsätze im Veranlagungsverfahren zu erklären. Vorsteuerbeträge sind ebenfalls im Veranlagungsverfahren geltend zu machen.

Ausweitung der Vereinfachungsregelung des Dreiecksgeschäfts auf mehr als drei Unternehmern

Bisher liegt ein Dreiecksgeschäft nur dann vor, wenn genau drei Unternehmer aus unterschiedlichen Mitgliedstaaten an den zugrundeliegenden Lieferungen beteiligt sind. Ab 1.1.2023 findet die Vereinfachungsregel für Dreiecksgeschäfte auch bei Reihengeschäften mit mehr als drei Unternehmern Anwendung. Wie bisher kann aber immer nur einer der am Reihengeschäft beteiligten Unternehmer in den Genuss der Vereinfachung für Dreiecksgeschäfte kommen, und zwar der Steuerpflichtige innerhalb der Reihe, der die bewegte Lieferung erhält und damit den innergemeinschaftlichen Erwerb tätigt. Für Zwecke dieser Bestimmung wird dieser Empfänger als Erwerber bezeichnet.

0 %-Steuersatz für Schutzmasken

Aufgrund der anhaltenden COVID-19-Krise wird für Lieferungen und innergemeinschaftliche Erwerbe von Schutzmasken der Steuersatz von 0 % bis zum 30.6.2023 beibehalten.

Beförderung von Personen mit Eisenbahnen

Bei internationalen Bahnverbindungen wird bei der Beförderung von Personen mit Eisenbahnen der österreichische Streckenteil von der USt befreit. Damit soll vor allem der bisherige USt-Wettbewerbsnachteil gegenüber der internationalen Luftfahrt wegfallen; wie bei der Luftfahrt bleibt der Vorsteuerabzug erhalten. Die Befreiung gilt ab 1.1.2023.

Umsatzsteuerzinsen eingeführt

Aufgrund einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) werden Umsatzsteuerzinsen eingeführt, die bei verspäteter Auszahlung von Umsatzsteuerguthaben an den Unternehmer erstattet und umgekehrt bei Umsatzsteuernachforderungen dem Unternehmer vorgeschrieben werden.