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Tagesgelder bei dauerhaftem Einsatz auf dem Betriebsgelände

Arbeitnehmer können bei Dienstreisen Tagesgelder und Nächtigungsgelder steuerfrei erhalten. Bei einem dauerhaften Einsatz auf dem Betriebsgelände des Auftraggebers liegt jedoch keine Dienstreise vor, weshalb keine steuerfreien Reiseaufwandsentschädigungen ausbezahlt werden können.

Neuigkeiten in der Lohnverrechnung 2025

Mit Beginn des Jahres 2025 sind Anpassungen beim Fahrtkostenersatz, beim Kilometergeld und bei den Regelungen für arbeitsplatznahe Kleindienstwohnungen in Kraft getreten.

Zinssätze seit 18.12.2024

Aufgrund der Leitzinssenkung der Europäischen Zentralbank (EZB) um 0,25 Prozentpunkte hat das Finanzministerium einen Erlass veröffentlicht. Der neue Basiszinssatz beträgt nun 2,53% pro Jahr. Mit Wirksamkeit ab 18.12.2024 wurden Zinsanpassungen bei Stundungs-, Anspruchs-, Beschwerde- und Umsatzsteuerzinsen vorgenommen.

Mantelkauf durch Einsetzung einer faktischen Geschäftsführung

Ein Mantelkauf liegt auch dann vor, wenn der bisherige alleinige Geschäftsführer formal seine Stellung behält, faktisch aber nicht mehr tätig wird. Die Verlustvorträge des erworbenen Unternehmens gehen damit verloren.

Grunderwerbsteuer bei land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken

Wird ein land- und forstwirtschaftliches Grundstück im engsten Familienverband übertragen, bemisst sich die anfallende Grunderwerbsteuer sowohl bei entgeltlichen als auch bei unentgeltlichen Übertragungen vom einfachen Einheitswert. Zu beachten sind jedoch Besonderheiten hinsichtlich des mitübertragenen Wohngebäudes.

Unternehmensübertragung in der Familie

Die Unternehmensübergabe innerhalb der Familie stellt einen zentralen Aspekt der Nachfolgeplanung dar. Der Gesetzgeber hat mit dem Grace-Period-Gesetz Erleichterungen für Betriebsübergaben im Familienverband geschaffen.

Stock-Options von dritter Seite sind Arbeitslohn

Die bisherige Rechtsprechung, wonach nur Zahlungen des Arbeitgebers selbst der Steuerpflicht unterliegen, ist obsolet. Der Arbeitgeber hat auch für von dritter Seite gewährte Stock-Options die Lohnnebenkosten abzuführen.

Kleinunternehmer in der Umsatzsteuer ab 2025

Das Steuerrecht trägt der besonderen Rolle der Kleinunternehmer Rechnung, indem es für sie gewisse Sonderregelungen vorsieht. Eine bedeutende Rolle spielt die Kleinunternehmerbefreiung im Umsatzsteuergesetz.

ViDA – Europäische Digitalisierung der Umsatzsteuer

ViDA (VAT (Value Added Tax) in the Digital Age) ist eine Initiative der EU-Kommission, die darauf abzielt, das Umsatzsteuersystem in der EU zu modernisieren und an die Anforderungen der digitalen Wirtschaft anzupassen.

Steuerlichen Anerkennung von rückwirkenden Rechtsgeschäften

Rückwirkende Rechtsgeschäfte werden im Steuerrecht nur unter speziellen Voraussetzungen anerkannt. Dies gilt auch für Vereinbarungen, die zunächst schwebend unwirksam abgeschlossen und nachträglich rückwirkend genehmigt werden.

USt-Steuerschuld bei betrügerischer Rechnungsausstellung

Arbeitgeber trifft eine Sorgfaltspflicht, wenn Arbeitnehmer im Namen und auf Rechnung ihrer Arbeitgeber Rechnungen ausstellen. Verletzt der Arbeitgeber diese Sorgfaltspflicht, kann ihm das betrügerische Handeln seines Arbeitnehmers zugerechnet werden, sodass der Arbeitgeber die in den Rechnungen ausgewiesene Umsatzsteuer (USt) schuldet.

Dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) lag folgender Anlassfall vor: Eine Gesellschaft betrieb eine Tankstelle, die von einer Arbeitnehmerin der Gesellschaft geleitet wurde. Die Arbeitnehmerin stellte im Namen der Gesellschaft Rechnungen aus, in denen ein Umsatzsteuerbetrag von rund € 319.000 ausgewiesen war. Allerdings gab es keinen tatsächlichen Leistungsaustausch und die Rechnungen wurden ohne Zustimmung oder Wissen der Geschäftsführung ausgestellt. Das Ziel war offenbar, den Empfängern der Rechnungen unrechtmäßige USt-Erstattungen bzw. Vorsteuerabzüge zu ermöglichen. Die Arbeitnehmerin hatte zwar die Befugnis, Rechnungen auszustellen, tat dies jedoch eigenmächtig und betrügerisch.
Nach einer Steuerprüfung setzte die zuständige Behörde die von der Gesellschaft geschuldete USt mittels Bescheid fest. Im Rahmen des Rechtsmittelverfahrens gegen den Bescheid wurde der EuGH befragt, ob der Arbeitgeber für die USt verantwortlich gemacht werden kann, wenn ein Mitarbeiter ohne das Wissen und die Zustimmung des Arbeitgebers falsche Rechnungen ausstellt, und ob dem Arbeitgeber eine Verletzung seiner Aufsichtspflichten vorgeworfen werden kann.

Entscheidung des EuGH

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) stellte klar, dass derjenige, der eine Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer ausstellt, diese auch schuldet – unabhängig davon, ob er schuldhaft gehandelt hat. In diesem Fall stellte sich jedoch die Frage, ob die Gesellschaft selbst als Steuerschuldner in Frage kommen kann, wenn die Rechnung ohne ihr Wissen und ohne ihre Zustimmung ausgestellt wurde.
Diesbezüglich betonte das Gericht, dass es gegen das Ziel der Bekämpfung von Steuerbetrug laufen würde, jemandem eine Steuerpflicht aufzuerlegen, dessen USt-Identifikationsdaten betrügerisch verwendet wurden. Aus diesem Grund kommt der tatsächliche Rechnungsaussteller – hier die Arbeitnehmerin – als Steuerschuldner in Frage, selbst wenn er kein Steuerpflichtiger ist.
Die eigentliche Bedeutung des vorliegenden Urteils liegt in der Frage der Verantwortlichkeit des Arbeitgebers. Der EuGH entschied, dass Arbeitgeber eine Sorgfaltspflicht gegenüber ihren Angestellten haben, wenn diese im Name des Arbeitgebers Rechnungen ausstellen dürfen. Wird diese Pflicht verletzt, etwa durch mangelnde Aufsicht, kann dem Arbeitgeber das Handeln des Mitarbeiters zugerechnet werden, sodass der Arbeitgeber die USt in den Rechnungen schuldet. Der EuGH erklärte, dass Arbeitgeber alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen müssen, um zu verhindern, dass ihre Mitarbeiter in Steuerbetrug verwickelt werden.

Fazit
Die Entscheidung macht deutlich, dass Arbeitgeber eine umfassende Verantwortlichkeit und Sorgfaltspflicht im Zusammenhang mit Handlungen ihrer Mitarbeiter tragen – insbesondere dann, wenn ein Mitarbeiter dafür zuständig ist, im Namen und auf Rechnung seines Arbeitgebers USt-Rechnungen auszustellen. Wird diese Sorgfaltspflicht verletzt, können Arbeitgeber für die entstehende Steuerforderung haftbar gemacht werden, auch wenn sie von den betrügerischen Handlungen ihrer Mitarbeiter nichts wussten.