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Großreparaturen bei umsatzsteuerfreier Veräußerung eines Gebäudes

Um Diskussionen mit dem Finanzamt wegen zu berichtigender Vorsteuern zu vermeiden, sollten Sie bei Sanierungen im Gebäudebereich zeitnahe Dokumentationen machen und vorab klären, ob es sich bei dabei um eine Großreparatur handelt.

Meldepflicht für land- und forstwirtschaftliche Nebentätigkeiten

Land- und Forstwirte dürfen im Zusammenhang mit ihrer landwirtschaftlichen Erwerbstätigkeit eine Reihe von selbständigen „Zusatztätigkeiten“ ausüben, für die sie in einem gewissen Rahmen keinen Gewerbeschein benötigen. Betriebsführende, die solche land- und forstwirtschaftlichen Nebentätigkeiten ausüben, müssen ihre jährlichen Bruttoeinnahmen (inklusive Umsatzsteuer und ohne Berücksichtigung von Ausgaben) bis spätestens 30.4.2025 an die Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (SVS) melden.

Gewinnausschüttungen in GSVG-Beitragsgrundlage?

Gewinnausschüttungen an geschäftsführende Gesellschafter einer wirtschaftskammerzugehörigen GmbH sind in die Berechnung der Beitragsgrundlage für die GSVG-Pflichtversicherung einzubeziehen.

Parlament beschloss steuerliche Änderungen

National- und Bundesrat haben das Bundessanierungsmaßnahmengesetz 2025 beschlossen, um das Steueraufkommen kurzfristig zu erhöhen. Die nachstehend beispielhaft angeführten Änderungen traten größtenteils mit Anfang April 2025 in Kraft.

Lohnsteuerfreie Teilnahme an Betriebsveranstaltungen

Das Bundesfinanzgericht (BFG) hat entschieden, dass auch geldwerte Vorteile aus Betriebsveranstaltungen, die über den steuerfreien Betrag von € 365 pro Mitarbeiter hinausgehen, nicht zur Lohnsteuerpflicht führen, wenn sie im überwiegenden eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers gewährt werden.

Steuerliches aus dem Regierungsprogramm

Mit dem Regierungsprogramm 2025-2029 stellte die neue Regierung die Eckpunkte der Maßnahmen zur Budgetsanierung, aber auch der wachstums- und beschäftigungsfördernden Maßnahmen vor. Nachfolgend werden einige der geplanten Maßnahmen zusammengefasst.

Ärztezentrum: Miete oder umfassendes Dienstleistungspaket?

Wer als Arzt in einem Ärztezentrum praktizieren will, hat unter Umständen die Wahl, die Räumlichkeiten auf Basis eines Mietvertrages zu nützen oder ein gesamtes Dienstleistungspaket in Anspruch zu nehmen. Die Unterscheidung hat umsatzsteuerliche Konsequenzen.

Liebhaberei bei vorzeitig beendeter Vermietung

Bei vorzeitig beendeter Vermietung liegt keine Liebhaberei vor, wenn der Steuerpflichtige nachweisen kann, dass sich die Beendigung erst nachträglich ergeben hat.

Betriebsausgabenpauschale bei Geschäftsführern

Da Geschäftsführer in der Regel keine wesentlichen Betriebsausgaben haben, können sie zur Minderung ihres steuerlichen Gewinns das Betriebsausgabenpauschale in Höhe von 6% des Nettoumsatzes ansetzen. Gleichzeitig können SV-Beiträge als zusätzliche Betriebsausgabe steuermindernd geltend gemacht werden.

Thermisch-energetische Sanierungen bei vermieteten Wohnobjekten

Das Öko-Sonderausgabenpauschale wurde um den Öko-Zuschlag für vermietete Wohnobjekte erweitert.

Verschärfungen im Finanzstrafbereich

Mit dem Betrugsbekämpfungsgesetz 2024 wurde eine neue Finanzordnungswidrigkeit eingeführt, die auch die Erstellung und Verwendung von Schein- und Deckungsrechnungen unter Strafe stellt.

Dies trifft jedoch nicht nur betrügerische Unternehmen, sondern zwingt auch redliche Unternehmen, erhaltene Rechnungen auf ihre inhaltliche und steuerliche Richtigkeit hin zu prüfen, um kein finanzstrafrechtliches Risiko einzugehen.
Laut der neuen Bestimmung des Finanzstrafgesetzes macht sich einer Finanzordnungswidrigkeit schuldig, wer mit dem Vorsatz, einen Geschäftsvorgang vorzutäuschen oder dessen wahren Gehalt zu verschleiern, für abgaben- oder monopolrechtlich zu führende Bücher oder Aufzeichnungen Belege verfälscht, falsche oder unrichtige Belege herstellt oder verfälschte, falsche oder unrichtige Belege verwendet. Bei Verstößen drohen Geldstrafen von bis zu € 100.000.

Belegfälschung

Einen echten Beleg verfälscht, wer dessen Inhalt unbefugt abändert und zugleich den Anschein erweckt, als stamme sein jetziger Inhalt vom Aussteller. Ein Beleg ist falsch, wenn scheinbarer und wirklicher Aussteller nicht identisch sind. Ein Beleg ist unrichtig, wenn eine inhaltlich unrichtige Tatsache als richtig dargestellt wird („Lugurkunde“).
Unter Verwendung wird auch das Aushändigen oder Überlassen solcher Belege an Dritte verstanden. Unter Belege sind alle Dokumente zu verstehen, die als Grundlage für die gesetzliche Buchhaltung dienen. Dazu zählen insbesondere Rechnungen, Kassenbelege, Frachtbriefe/Transportnachweise oder Lohnabrechnungen.

Vorsorgemaßnahmen

Die Regelung betrifft nicht nur böswillige (Schein)Unternehmen, die selbst aktiv solche Malversationen durchführen und etwa bewusst Scheinrechnungen für nicht erbrachte Leistungen ausstellen oder „Kick-Back-Zahlungen“ verlangen/erhalten, damit andere Unternehmen einen unzulässigen Vorsteuerabzug geltend machen können. Da die Finanzordnungswidrigkeit auch schon die (vorsätzliche) Verwendung von unrichtigen Belegen bestraft, sollten alle Unternehmer verstärkt die Richtigkeit von Unterlagen, wie Rechnungen, sowie relevante Datenbanken (Liste der Scheinunternehmer des Finanzministeriums) prüfen, um nicht ungewollt in eine problematische Situation zu geraten.

Umsatzsteuerliche Aspekte

Insbesondere aus Sicht der Umsatzsteuer ist nicht nur vom Rechnungsaussteller, sondern auch vom Empfänger der Rechnung darauf zu achten, dass eine korrekte Rechnung vorliegt. Wird etwa eine Rechnung zu Unrecht mit Umsatzsteuer ausgestellt, obwohl eigentlich eine Umsatzsteuerbefreiung oder das Reverse Charge System anzuwenden wäre, so darf der Rechnungsempfänger den Vorsteuerabzug aus dieser falschen Rechnung nicht geltend machen. Tut er dies dennoch, verwendet er insofern einen unrichtigen Beleg und könnte sich unter bestimmten Umständen der oben beschriebenen Finanzordnungswidrigkeit schuldig machen.

Fazit

Durch die neue Finanzordnungswidrigkeit wird die Strafbarkeit in das bisher straflose Vorbereitungsstadium vorverlegt, da nun unter Umständen bereits die Verbuchung einer falschen Rechnung in der Buchhaltung geahndet werden kann. Somit besteht für alle Unternehmen die Notwendigkeit, regelmäßige Prüfmechanismen zu etablieren, um die Korrektheit von Rechnungen und Belegen, die in das Rechenwerk Eingang finden, zu gewährleisten und somit finanzstrafrechtliche Risiken zu minimieren.